Finanzierung

Wir sorgen für die liquiden Mittel und eine staatliche Förderung

Wir beraten Sie in folgenden Bereichen:

  • Baukindergeld 
  • Finanzierung
  • Anschaffungsdarlehen
  • KfW Darlehen

Baukindergeld

Das Wichtigste in Kürze

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
  • Für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände
  • Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
  • Mit einem Haushaltseinkommen  von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
  • Nach Ihrem Einzug einfach online beantragen

Das Baukindergeld soll verlängert werden

  • Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.

Finanzierung

  • Wir finanzieren Sie mit unseren Finanzpartnern (Geldinstitute der Region), nicht nur Ihre Wunschimmobilie, sondern lösen auch teure Darlehen ab oder finanzieren preisgünstig Ihre neuen Anschaffungen, ein Auto oder ausstehende Renovierungen. Zeigen Sie Ihrer Bank die rote Karte und sichern Sie sich jetzt niedrige Zinsen und bequeme monatliche Raten für Ihre persönlichen Freiräume und ein sorgenfreies Leben.

KFW Bauen und Kaufen

KFW Bauen, Wohnen, Energie sparen

Produktnummer 124/134 Kredit

Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum und Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum.

Förderziel

Die KfW fördert mit zinsgünstigen, langfristigen Krediten den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum in Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze

Wer kann Anträge stellen?

Natürliche Personen

Was wird gefördert?

Der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Wohnung, um Mitglied einer Wohnungs-genossenschaft zu werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit, den Sie vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen.

Kreditbetrag:

124: Maximal 100.000 Euro

134: Maximal 50.000 Euro

In 3 Schritten zu Ihrem Kredit:

1. Finanzierung planen

Planen Sie Ihre Finanzierung sorgfältig. Hinweise dazu finden Sie im Internet unter www.baufoerderer.de. Berücksichtigen Sie, dass Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm mit anderen Förderprodukten der KfW, wie „Altersgerecht Umbauen“ sowie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ kombinieren können.

2. Kredit beantragen und erhalten

Sie beantragen Ihren Kredit bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl (Banken, Sparkassen und Versicherungen) und schließen dort den Kreditvertrag ab.

3. Vorhaben durchführen

Nach Erteilung der Zusage durch Ihr Finanzierungsinstitut können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. In einigen Fällen benötigen wir für die Prüfung Ihres Antrags mehr Zeit. Auch dann können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindliche Zusage haben und Ihr Antrag von der KfW auch abgelehnt werden kann.

Die Durchführung des Vorhabens weisen Sie gegenüber Ihrem Finanzierungsinstitut nach.

Zukünftige Wohneigentümer können nun zwischen zwei kreditbasierenden Förderungen wählen: dem bewährten „KfW-Wohneigentumsprogramm“ und dem Modell „Energieeffizient Bauen“ zur Errichtung besonders energiesparender Häuser.